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Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 27 i.V.m. §§ 31 ff. SGB VIII 1. Im „klassischen“ Sinne

 

Die ambulante sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich an Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit Kindern und Jugendlichen im Einzugsgebiet von Oberhausen, die sich in Krisen- und Belastungssituationen befinden, mit deren Bewältigung sie alleine überfordert sind und bei denen andere Hilfearten der Hilfe zur Erziehung nicht geeignet sind oder der Ergänzung durch die sozialpädagogische Familienhilfe bedürfen. 

Die Maßnahme ist geeignet für

- Familien, die ihre Probleme nicht/nicht mehr aus eigener Kraft bewältigen können

- Familien, in denen die Erziehung oder Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ohne stützende oder 

ergänzende Hilfe nicht sichergestellt ist

Beschreibung der Leistungsangebote nach §§ 78a ff. SGB VIII

- Kinder mit ihren Familien, die aufgrund ihrer Familien- und Lebenssituation Schwierigkeiten mit sich und 

ihrer Umwelt haben (z.B. Entwicklungsverzögerungen, Schulprobleme, Beziehungsprobleme)

- Familien, die Unterstützung in ihrer alltäglichen Lebensbewältigung benötigen

- Familien, bei denen die Rückführung eines Kindes oder Jugendlichen nach einer stationären 

Unterbringung vorbereitet oder begleitet werden soll

- Familien, in denen Grundressourcen zur Problembewältigung und ein Problembewusstsein vorhanden 

sind

Ausschlusskriterien

Die ambulante sozialpädagogische Familienhilfe ist nicht geeignet, wenn die Hilfe von den Familien nicht gewünscht oder nicht angenommen wird, massive Probleme vorliegen, die eine sofortige Herausnahme des Kindes oder Jugendlichen aus der Familie notwendig machen (sexueller Missbrauch, physische oder psychische Gefährdung des Kindes), eine akute Suizidalität vorliegt. 

 

 

Allgemeine mit der Leistung verbundene Ziele und Betreuungsumfang 

Die ambulante sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) bietet Familien-/Lebensgemeinschaften und Alleinerziehenden längerfristig eine ambulante intensive Betreuungsform. Sie orientiert sich an den individuellen Lebensentwürfen der Familie und leistet pädagogische und alltagspraktische Hilfen im Lebensumfeld. Ziel ist es, die vorhandenen Ressourcen der Familie und der einzelnen Familienmitglieder zu mobilisieren, zu stärken und zu stabilisieren. 

Im Vordergrund jeder Hilfe steht der Aufbau von Vertrauen und einer tragfähigen Beziehung zu den Adressaten. Auf der Grundlage des Auftrages werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene beraten und begleitet unter den Aspekten: 

- der psychosozialen und emotionalen Kompetenz,

- der Alltagsgestaltung und -bewältigung,

- der Bewältigung von Krisen,

- der Gestaltung von Lebens- und Zukunftsperspektiven.

Betreuungsumfang

Der Betreuungsumfang wird nach Bedarf im Hilfeplanverfahren festgestellt und wird in der Regel in Fachleistungsstunden pro Monat festgelegt. Er errechnet sich aus den Betreuungs- und Beratungsstunden in der Familie, sowie der sich aus dem Auftrag ergebenden allgemeinen Arbeitsstunden (z.B. Telefonate, Kontakte zu Behörden, Schulen und sonstigen Einrichtungen). 

Fachliche Ausrichtung der Leistung und angewandte Methodik 

Sozialpädagogische Familienhilfe ist Hilfe auf Zeit, welche die Eltern befähigen soll, die Verantwortung für ihre Kinder wieder zu tragen und die Entwicklung der Kinder positiv zu beeinflussen und zu gestalten. Die Handlungsstrategien zielen darauf ab, eine Veränderung der Beziehungsmuster zu ermöglichen, Ressourcen des Beziehungssystems zu nutzen und gemeinsam mit den von uns betreuten Menschen Handlungsalternativen zu erarbeiten und zu erfahren. Dabei stehen Lösungsorientierung und Zukunftsplanung im Vordergrund. 

Eine Fachkraft bietet regelmäßig kontinuierliche Unterstützung und Beratung bei der Erziehung, der Bewältigung von Krisen und Konflikten und im Umgang mit Ämtern und Institutionen an. Im Hilfeplanverfahren wird mit jeder Familie ein individueller Hilfeplan erstellt. Hier werden die Ziele, die Arbeitsaufträge und die dafür vorgesehene durchschnittliche monatliche Betreuungszeit vereinbart. In regelmäßigen Fortschreibungsgesprächen werden diese überprüft, ergänzt und ggf. modifiziert